Förderrichtlinien

Förderverein für Politik- und Sozialwissenschaft der Universität Stuttgart e.V. (FÖPS e.V.)

Richtlinien zur Beantragung von Fördermitteln

  1. Der Förderverein für Politikwissenschaft an der Universität Stuttgart e.V. hat die ideelle und finanzielle Förderung der Studierenden am Institut für Sozialwissenschaften zum Ziel.
  2. Förderbereiche: Finanziell unterstützt werden können u.a. wissenschaftliche und berufsbefähigende Projekte und Publikationen, unbezahlte Praktika (die nicht am Wohnort des Antragstellers oder in der Region Stuttgart absolviert werden), insbesondere unbezahlte Auslandspraktika, Bücherbeschaffung (Publikationen, die weder in der Württembergischen Landesbibliothek noch in der Universitätsbibliothek Stuttgart verfügbar sind), Auslandssemester, Teilnahme an Summer Schools, wissenschaftlichen Veranstaltungen und Vorträgen etc. Durch die Förderung soll die Vermittlung von wissenschaftlichen Ergebnissen an eine breitere Öffentlichkeit sowie die Qualität der studentischen Ausbildung unterstützt und verbessert werden.
  3. Fördermittel können von einzelnen Studierenden oder von Studierenden- oder Projektgruppen des Instituts für Sozialwissenschaften beantragt werden. Eine Studierenden- oder Projektgruppe setzt sich aus mindestens zwei Personen zusammen, die ein gemeinsames sozialwissenschaftliches Projektziel verfolgen. Ebenso können Förderungen von Teilen oder dem gesamten Institut für Sozialwissenschaften der Universität Stuttgart beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Förderungswürdigkeit der Vorschläge und die Vergabe von Mitteln. Bei Vorliegen mehrerer Anträge werden die Anträge mit folgenden Prioritäten behandelt: 1. Anträge von FÖPS-Mitgliedern, 2. Studentische Anträge und 3. sonstige Anträge.
  4. Die Höhe der insgesamt zu vergebenden Mittel richtet sich nach dem bei der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresförderetat. In der Regel können Einzelpersonen mit bis zu 600 € gefördert werden. Eine Förderung kann einmalig oder mehrmals beantragt werden, darf jedoch die maximale Fördersumme von 600 € nicht überschreiten. Studierenden- oder Projektgruppen können in der Regel jährlich mit maximal 600 € gefördert werden. Dabei kann wie bei Einzelpersonen eine Förderung einmalig oder mehrmals beantragt werden, wenn die Gesamtsumme von 600 € nicht überschritten wird. Die Fördersumme kann bei Studierenden- oder Projektgruppen höher sein, wenn eine Vielzahl Studierender vom Sinn und Zweck des Förderprojektes profitieren.
  5. Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln sind die Vollständigkeit, die Begründung und die wissenschaftliche Relevanz des Antrags. Werden dem Verein projektbezogene Gelder gespendet, werden diese den entsprechenden Projekten zugeteilt.
  6. Der Förderantrag muss das Antragsformular, eine klare Projektbeschreibung, einen Terminplan, eine detaillierte Kostenaufstellung sowie die vom Antragsteller ge­wünschte Fördersumme umfassen. Förderanträge müssen per E-Mail
    (foerderung@foeps-uni-stuttgart.de) eingereicht werden. Nach Eingang des Förderantrags wird innerhalb von 90 Tagen über den Förderantrag entschieden. Im Einzelfall kann von diesen Modalitäten mit Begründung abgewichen werden.
  7. Nachdem der Vorstand über die Höhe der Förderung entschieden hat (die Fördersumme kann nachträglich nicht ergänzt oder verlängert werden), wird der Antragsteller über die Entscheidung des Vorstands informiert. Bei zusätzlichem Förderungsbedarf muss ein neuer Förderantrag gestellt werden. Eine Überweisung der Mittel erfolgt erst, nachdem die entsprechenden Belege/Rechnungen eingereicht wurden. Zudem muss der Antragsteller eine PowerPoint-Folie nach Vorlage, sowie einen ca. halbseitigen Bericht verfassen und ergänzend Bilder oder ein kurzes Video zur Veröffentlichung auf der Website zur Verfügung stellen. Im Einzelfall kann von diesen Modalitäten mit Begründung abgewichen werden.
  8. Stellt ein Mitglied des FÖPS-Vorstandes einen Antrag auf Förderung, wird dieses Vorstandsmitglied von der Beratung des Antrags ausgeschlossen. Die übrigen Vorstandsmitglieder müssen dem Förderantrag zustimmen, damit dieser positiv beschieden werden kann.

Stuttgart, Juli 2018